Methyl-tert-butylether (min. 99 %)
GHS-Kennzeichnungselemente:
Signalwort: Gefahr
Andere Namen: MTBE, 2-Methoxy-2-methylpropan
Summenformel: C5H12O
Molare Masse: 88.15 g/mol
Dichte: 0.74 g/cm3
Gehalt: min. 99 %
CAS-Nummer: 1634-04-4
EG-Nummer: 216-653-1
EG-Index-Nummer: 603-181-00-X
Lagerklasse: 3
UN-Nummer: 2398
VOC-Anteil: 100 %
VOC-Abgabe: 3.00 CHF/kg = 2.30 CHF/L
Gefahrenhinweise:
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische/ Lüftungs-/Beleuchtungsgeräte verwenden.
P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.
Vorgesehener Verwendungszweck
Chemikalie für verschiedene Anwendungen
Lösungsmittel
Laborchemikalie
Herstellung von Stoffen
Besondere Gefahren
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische.
Fachgerechte Handhabung und Schutzmassnahmen
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Arbeiten unter Abzug vornehmen oder nur in gutbelüfteten Räumen verwenden. Entwicklung von Dämpfen/Aerosolen vermeiden. Massnahmen gegen elektrostatische Entladung treffen. Kontaminierte Kleidung wechseln. Schutzbrille und vorbeugender Handschutz empfohlen. Nach Arbeitsende Hände waschen.
Lagerung – kindersichere Aufbewahrung
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze und Zündquellen fernhalten. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren. Nur berechtigten Personen zugänglich lagern. Im Originalbehälter lagern, getrennt von Lebensmitteln, Futtermitteln und Heilmitteln lagern.
Korrekte Entsorgung
Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Nicht in den Hausmüll geben. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sammlung von Kleinmengen:
In Sammelbehälter für halogenfreie organische Lösemittel und Lösungen halogenfreier organischer Stoffe geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften. Gefäße an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Der zuständigen Stelle zur Abfallbeseitigung übergeben.
Erste-Hilfe-Massnahmen und Notrufnummer 145
Nach Einatmen:
An die frische Luft gehen. In ernsteren Fällen Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
Nach Augenkontakt:
Mit reichlich Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Bei anhaltenden Augenreizungen einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Vorsicht bei Erbrechen. Aspirationsgefahr! Atemwege freihalten. Lungenversagen nach Aspiration von Erbrochenem möglich. Sofort Arzt hinzuziehen.
Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid
Trockenlöschpulver
Schaum