Citronensäure wasserfrei (min. 99.5 %, Lebensmittelqualität)
GHS-Kennzeichnungselemente:

Signalwort: Achtung
Andere Namen: 2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarbonsäure, 2-Hydroxypropyl-1,2,3-tricarbonsäure, 3-Carboxy-3-hydroxyglutarsäure, 2-Hydroxy-1,2,3-propantricarbonsäure, E330
Summenformel: C6H8O7
Molare Masse: 192.12 g/mol
Dichte: 1.67 g/cm3
Gehalt: min. 99.5 %, Lebensmittelqualität
CAS-Nummer: 77-92-9
EG-Nummer: 201-069-1
Lagerklasse: 11, Brennbare Feststoffe
Gefahrenhinweise:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Vorgesehener Verwendungszweck
Laborchemikalie
Herstellung von Stoffen
Chemikalien für verschiedene Anwendungen
Besondere Gefahren
Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen.
Fachgerechte Handhabung und Schutzmassnahmen
Schutzhandschuhe, dichtschliessende Schutzbrille und Laborkittel tragen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Lagerung – kindersichere Aufbewahrung
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren. Nur berechtigten Personen zugänglich lagern. Im Originalbehälter lagern, getrennt von Lebensmitteln, Futtermitteln und Heilmitteln lagern. Getrennt von Chemikalien lagern, mit welchen gefährliche Reaktionen stattfinden können.
Korrekte Entsorgung
Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Nicht in den Hausmüll geben. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Erste-Hilfe-Massnahmen und Notrufnummer 145
Nach Einatmen:
Frischluft.
Nach Hautkontakt:
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen.
Nach Augenkontakt:
Mit reichlich Wasser ausspülen. Augenarzt hinzuziehen. Kontaktlinsen entfernen.
Nach Verschlucken:
Sofort Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser). Arzt konsultieren.
Geeignete Löschmittel:
Wasser
Kohlendioxid
Schaum
Löschpulver
