Bromwasserstoffsäure (48 %)
GHS-Kennzeichnungselemente:
Signalwort: Gefahr
Summenformel: HBr
Molare Masse: 80.91 g/mol
Dichte: 1.49 g/mL bei 25°C
Gehalt: 48 wt.% in H2O
CAS-Nummer: 10035-10-6
EG-Nummer: 233-113-0
EG-Index-Nummer: 035-002-00-0
Lagerklasse: 8B
UN-Nummer: 1788
Gefahrenhinweise:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Vorgesehener Verwendungszweck
Laborchemikalie
Herstellung von Stoffen
Besondere Gefahren
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Fachgerechte Handhabung und Schutzmassnahmen
Schutzhandschuhe, dichtschliessende Schutzbrille und Laborkittel tragen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Lagerung – kindersichere Aufbewahrung
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren. Nur berechtigten Personen zugänglich lagern. Im Originalbehälter lagern, getrennt von Lebensmitteln, Futtermitteln und Heilmitteln lagern. Getrennt von Chemikalien lagern, mit welchen gefährliche Reaktionen stattfinden können.
Korrekte Entsorgung
Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Nicht in den Hausmüll geben. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Erste-Hilfe-Massnahmen und Notrufnummer 145
Nach Einatmen:
An die frische Luft gehen. Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Liedspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.